Hinweisgebersystem Frankfurt: Externer Meldestellenbeauftragter für Ihr Unternehmen.
✓ Digitales Hinweisgebersystem
✓ Compliance mit dem HinSchG und LkSG
✓ DSGVO-konform

Unsere Leistungen für Ihr Hinweisgebersystem in Frankfurt
2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern brauchen dann eine interne Meldestelle und einen Meldestellenbeauftragten. Gerade in Frankfurt und Umgebung sind zahlreiche größere Unternehmen und Konzerne ansässig, für die der Hinweisgeberschutz jetzt relevant wird. Wir helfen Frankfurter Unternehmen bei der unkomplizierten Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie.
Ihr Unternehmen ist zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie verpflichtet? Mit unseren Leistungen erreichen Sie maximale Compliance mit minimalem Aufwand. Die Immerce Consulting GmbH ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner mit geballter Kompetenz für alle Fragen rund um Hinweisgebersystem, Datenschutz und IT-Sicherheit.
Unsere Pakete für ein anonymes Hinweisgebersystem
Geeignet für | Unternehmen, die ausschließlich eine Software-Lösung suchen und die Meldestelle intern betreiben | Unternehmen mit 50 - 249 | Unternehmen mit 250 - 499 | Unternehmen ab 500 - 999 |
Ihr monatlicher Preis | ab 70 € | 80 € | 135 € | 215 € |
Einrichtung Hinweisgebersystem | ab 300 € | ab 300 € | ab 300 € | ab 300 € |
Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des digitalen Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo) | ||||
Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte | ||||
Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter | ||||
optionale Leistungen | ||||
Compliance in nur 5 Stunden
Sie müssen ein Hinweisgebersystem einrichten und suchen eine schnelle und einfache Lösung?
Wir richten für Unternehmen im Frankfurter Raum ein Hinweisgebersystem ein – völlig unkompliziert. Es kostet Sie nur 5 Stunden Zeit. Wir übernehmen den Rest, genauer:
- die Einrichtung und Konfiguration Ihres Meldesystems
- die Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)
- die Erstellung der notwendigen Informationen nach Art. 12 DSGVO
Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft, während wir Ihnen die Whistleblower-Software des Marktführers zur Verfügung stellen. Mit dem digitalen Hinweisgebersystem halten Frankfurter Unternehmen Ihre gesetzlichen Pflichten ein und ermöglichen Ihren Mitarbeitern eine anonyme Meldung.
Die Whistleblower-Software erfüllt alle Anforderungen:
- Benutzerfreundlich
Unsere Hinweisgeber-Software lässt sich einfach und intuitiv anwenden. Die Einreichung einer Meldung erfolgt mit nur wenigen Klicks. - DSGVO-konform
Gemäß DSGVO sind die personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit Whistleblowing besonders zu schützen. Mit unserem Hinweisgebersystem werden alle personenbezogenen Daten DSGVO-konform erhoben, verarbeitet, gespeichert und gelöscht. Den Datenschutz gewährleisten wir durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Durch die Datenspeicherung kommen Sie außerdem Ihrer Rechenschaftspflicht gemäß DSGVO nach. - Sicher
Wir stellen sicher, dass die personenbezogenen Daten und alle weiteren Informationen vor Hacker-Angriffen und Datenpannen geschützt sind. Dazu führen wir regelmäßige Sicherheits- und Penetrationstests durch. - Anonym
Eine anonyme Meldeoption ermutigt Whistleblower und verringert die Angst vor negativen Konsequenzen durch Bekanntgabe der Identität. Deshalb richten wir für Sie ein Hinweisgebersystem ein, dass genau das möglich macht. Ihre Mitarbeiter können zwischen einer vertraulichen Meldung (nicht anonym) und einer anonymen Meldung wählen. - Personalisierbar
Die Benutzeroberfläche der Whistleblower-Software kann an Ihr Corporate Design angepasst werden und wirkt für Ihre Mitarbeiter dadurch vertrauenswürdiger. - Effektiv in der Kommunikation
Um eine Meldung bearbeiten zu können, stehen wir als Hinweisempfänger mit dem anonymen Hinweisgeber weiterhin in Kontakt. Die Whistleblower-Software ermöglicht eine einfache Kommunikation in beide Richtungen. Über den Meldekanal informieren wir den Hinweisgeber fristgerecht, d. h. nach spätestens drei Monaten, über den Fortschritt der Fallbearbeitung. Bei der Kommunikation bleibt die Identität des Whistleblowers jederzeit geschützt.
Frankfurter Konzerne müssen nur eine einzige Meldestelle auf Konzernebene einrichten.
Externer Meldestellenbeauftragter für Frankfurt – Vorteile
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Sie auch zur Ernennung eines Meldestellenbeauftragten, der die eingehenden Hinweise entgegennimmt und bearbeitet. Verschwenden Sie keine wertvollen personellen Ressourcen für die Aufgabe als Meldestellenbeauftragter. Als externer Meldestellenbeauftragter entlasten wir Sie und stellen die Compliance in Ihrem Unternehmen sicher.
Unsere Aufgaben als externer Meldestellenbeauftragter
- Wir richten für Sie das digitale Hinweisgebersystem ein
- Wir betreiben für Sie die interne Meldestelle
- Wir nehmen eingehende Meldungen entgegen und prüfen diese auf Plausibilität
- Wir informieren die Hinweisgeber fristgerecht über den Eingang der Meldung
- Wir stehen in Kontakt mit den Hinweisgebern und holen bei Bedarf weitere Informationen ein
- Wir informieren alle Beteiligten über die Meldung
- Wir unterstützen Sie, falls gewünscht, bei der Fallbearbeitung und ergreifen Folgemaßnahmen
- Wir bearbeiten, speichern und löschen alle Daten gesetzeskonform
Ihre Vorteile mit uns als externem Whistleblower-Beauftragten:
- Sie müssen keine Mitarbeiter für die Tätigkeit als Meldestellenbeauftragter einspannen
- Sie müssen keine Schulung für einen internen Whistleblower-Beauftragten organisieren
- Sie sparen personelle und zeitliche Ressourcen
- Sie riskieren keine Fehler bei der Fallbearbeitung
- Sie profitieren von unserer Expertise in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit
- Sie vermeiden Interessenkonflikte
Kurzum: Sie bekommen maximale Compliance im Hinweisgeberschutz mit minimalem Aufwand und Risiko.
Was kostet das Hinweisgebersystem in Frankfurt?
Wir haben für jede Unternehmensgröße das passende Leistungspaket. Ihr Vorteil: Beauftragen Sie uns als Meldestellenbeauftragter und nutzen Sie Whistleblower-Software zu einem Vorteilspreis.
Wie sieht die Zusammenarbeit aus?
- Sie beauftragen die Immerce Consulting GmbH als externen Meldestellenbeauftragten.
- Wir richten die Hinweisgeber-Software in Ihrem Frankfurter Unternehmen ein und stellen Ihnen eine individuelle Richtlinie mit allen relevanten Unterlagen zur Verfügung.
- Wir weisen über eine Online-Schulung Ihre Mitarbeiter in die Nutzung des Hinweisgebersystems ein.
- Wir nehmen eingehende Hinweise entgegen, prüfen diese und bestätigen den Eingang der Meldung gegenüber dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Fristen. Wir informieren Betroffene über Meldungen und unterstützen Ihr Unternehmen bei der Fallbearbeitung.
- Auch wenn gerade keine Meldungen eingehen, stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern bei Fragen rund um den Hinweisgeberschutz oder Datenschutz zur Verfügung.
Eine Whistleblower-Software ist, wie der Name schon sagt, ein Hinweisgebersystem in Form einer Software. Ihr Unternehmen erhält Zugang zu dieser Software, die Hinweisgeber Schritt für Schritt bis zur Meldung führt. Der Hinweisempfänger und andere befugte Personen mit Zugriff können Informationen rund um einzelne Meldungen einsehen, verwalten und auswerten.
Wenn Sie als betroffenes Unternehmen der Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle nicht nachkommen, können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Unternehmen in Frankfurt ab 50 Mitarbeitern sollten also rechtzeitig handeln und sich um die Einrichtung eines digitalen Hinweisgebersystems und die Ernennung eines Whistleblower-Beauftragten kümmern. So erreichen Sie nicht nur Compliance mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, sondern schaffen auch ein transparentes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld.
Theoretisch könnten Frankfurter Unternehmen auch ihre Mitarbeiter zum Meldestellenbeauftragten ernennen. Besser ist es jedoch, wenn die Position von einer neutralen, externen Person besetzt wird, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Bei einer Größe ab 50 Mitarbeitern ist Ihr Unternehmen im Normalfall auch zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Der externen DSB eignet sich auch optimal als externer Meldestellenbeauftragter. Als externer Datenschutzbeauftragter sind wir nicht nur objektiv, sondern bringen auch das nötige Fachwissen mit, um für Sie ein DSGVO-konformes Hinweisgebersystem einzurichten.
Der Meldestellenbeauftragte fungiert als Hinweisempfänger und übernimmt die Kommunikation mit dem Whistleblower. Er informiert alle betroffenen Personen über eine Meldung und kümmert sich um die Bearbeitung und Dokumentation der Daten in Zusammenhang mit dem Hinweis.